3,2 Milliarden Gründe, Unterhalt neu zu denken – und Kinder aus der Schusslinie zu nehmen

Unterhaltsvorschuss: Regenschirm ja.
Dauerregen nein.

Deutschland hat 2024 rund 3,2 Milliarden Euro Unterhaltsvorschuss gezahlt. Das ist kein Jackpot, sondern ein Rettungsschirm: neue Schuhe, Schulsachen, vielleicht auch mal ein Eis. Der Haken: Eigentlich sollte das Geld vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückkommen – in der Praxis klappt das nur so mittel. Mal ist nichts da, mal ist das Eintreiben bürokratisch so knifflig wie ein IKEA-Schrank ohne Anleitung.

Mission: „Unterhaltsvorschuss-Desaster nachhaltig beseitigen“

Expertinnen und Experten haben Ideen gesammelt, wie man beide Eltern an Tisch und Zahlung bekommt: Wer kann, zahlt zuverlässig. Wer (noch) nicht kann, wird so unterstützt, dass es perspektivisch klappt.

Ansatzpunkte:

  • Konsequent, aber mit Augenmaß sanktionieren: Etwa Führerscheinentzug bei hartnäckiger Verweigerung – mit Prüfung, ob dadurch nicht die Arbeitsstelle gefährdet wird. Ziel ist Zahlung, nicht Bestrafung um der Strafe willen.
  • Gemeinsame Finanzberatung für getrennte Eltern: Unterhalt ist kein Strafzettel, sondern Kinderbudget. Transparente Budgets, Tilgungspläne, Schuldnerberatung, realistische Raten statt Kopf-in-den-Sand.
  • Turbo für den Papierkram: Digitale Verfahren, klare Zuständigkeiten, feste Fristen – damit Leistungen und Rückgriffe nicht erst ankommen, wenn das Kind Abitur hat.

Beide Eltern in der Pflicht

Es geht nicht um „Mama vs. Papa“, sondern darum, dass Kinder nicht warten müssen. Geschlechtervergleiche lenken oft ab – häufiger ausschlaggebend ist die wirtschaftliche Lage und die Verwaltungsrealität. Entscheidend bleibt: Planbarkeit fürs Kind und ein System, das Zahlungen möglich macht, bevor Lücken entstehen.

Fazit mit Augenzwinkern

Unterhaltsvorschuss ist wie ein Schirm beim Wolkenbruch: gut, dass es ihn gibt. Noch besser ist es, wenn beide Eltern dafür sorgen, dass das Kind gar nicht erst nass wird – mit verlässlichen Zahlungen, fairer Unterstützung und weniger Papierlabyrinth.

Beide Eltern, immer einen vollen Kühlschrank und Liebe, Liebe, Liebe.

2 thoughts on “3,2 Milliarden Gründe, Unterhalt neu zu denken – und Kinder aus der Schusslinie zu nehmen

  1. Die 40%-Grenze beim Unterhaltsvorschuss ist kein Mythos, sondern ergibt sich aus der Rechtsprechung:

    BVerwG, 10.12.2003 – 5 C 25.02: Anspruch entfällt, wenn der andere Elternteil das Kind in erheblichem Umfang betreut – ab ca. 40 % gilt man nicht mehr als „alleinerziehend“.

    OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2008 – 7 A 10938/07.OVG: Bei ca. 40/60-Betreuung kein UVG, auch wenn melderechtlich nur ein Elternteil Hauptwohnsitz hat.

    VGH Baden-Württemberg, 20.03.2008 – 12 S 2540/07: Nahezu gleichwertige Betreuung schließt UVG aus – 40 % reichen dafür aus.

    VG Bremen, 11.10.2011 – 4 K 1119/10: Rund 42 % Betreuung durch den anderen Elternteil → kein Anspruch.

    Fazit: Der Unterhaltsvorschuss ist gesetzlich für echte Ein-Eltern-Konstellationen gedacht, nicht für nahezu paritätische Betreuungsmodelle. Wer also ≥ 40 % Betreuung leistet, fällt nach ständiger Rechtsprechung aus dem Anspruch.

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