Wenn ein Anwalt seinem Mandanten nicht antwortet, kann das verschiedene Konsequenzen haben – rechtlich, berufsethisch und praktisch. Hier sind die wichtigsten Punkte:
🔹 1. Berufspflichtverletzung
Ein Anwalt ist verpflichtet, seinen Mandanten angemessen zu informieren und zu beraten. Wenn er dauerhaft nicht reagiert:
- Verstoß gegen § 43a BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung): Der Anwalt muss seine Mandanten sachgerecht informieren.
- Verstoß gegen die BORA (Berufsordnung der Rechtsanwälte): Anwälte haben eine Pflicht zur Kommunikation.
Eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer ist möglich.
🔹 2. Praktische Auswirkungen
Wenn der Anwalt nicht reagiert:
- Fristen können versäumt werden → Gefahr von Rechtsverlust.
- Der Mandant fühlt sich alleingelassen oder falsch vertreten.
🔹 3. Was kann man tun?
✅ Sofortmaßnahmen:
- Schriftlich erinnern – per E-Mail oder besser: per Einschreiben mit Fristsetzung (z. B. „Bitte antworten Sie mir bis zum [Datum]“).
- Telefonisch nachhaken – manchmal ist es nur ein Missverständnis oder Überlastung.
- Akteneinsicht verlangen – falls Sie wechseln möchten.
- Anwalt wechseln – jederzeit möglich, besonders bei Vertrauensverlust.
- Rechtsanwaltskammer einschalten – wenn der Kontakt dauerhaft scheitert.
🔹 4. Was tun bei Schaden durch Anwaltsversäumnis?
- Möglicherweise besteht ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Anwaltsverschulden (§ 280 BGB).
- In gravierenden Fällen: Haftung des Anwalts über seine Berufshaftpflichtversicherung.