Oder: Warum man im Amtsgericht niemals, wirklich niemals, die Hand heben sollte!!!
Ein exklusiver Bericht aus der Hölle der deutschen Familienbürokratie des Jahres 2025. Eine Geschichte über Liebe, Excel-Tabellen und den fatalen Fehler, sich freiwillig zu melden – eingeleitet durch einen Antrag auf maximalen Kontaktabbruch.
Von unserem Gerichtskorrespondenten „Dr. Iron. I. Sch“
Bonn, November 2025. Die Luft im Amtsgericht Bonn ist so kühl und klar wie das Urteil der Richterin. Wir befinden uns in der „nichtöffentlichen Sitzung“ zum Aktenzeichen 4711 F 123/25. Hier wird nicht über Gefühle gesprochen, hier wird über die Frequenz der Abholzeiten entschieden. Es geht um den kleinen Justus-Kevin.
Die Besetzung: Richterin Dr. Kaltschmitt, eine Frau, deren Blick das Gefühl vermittelt, man sei nicht nur schuldig, sondern hätte auch sein Girokonto nicht korrekt geführt. Dazu Anwälte, Jugendamt, Verfahrensbeiständin.
Auf der einen Seite: Die Mutter, nennen wir sie Sabine (Antragstellerin). Auf der anderen Seite: Der Vater, Thorsten (Antragsgegner).
Akt 1: Die Eskalation des Friedensschlusses
Um die Dramatik zu verstehen, muss man den Ausgangspunkt kennen: Sabine hatte das Verfahren eingeleitet. Ihr ursprünglicher Antrag war ein juristischer Schrei nach Distanz: Begleiteter Umgang.
Das ist der Atomkrieg des Umgangsrechts. Begleiteter Umgang bedeutet: Der Vater sieht das Kind nur in den sterilen Räumen eines Jugendhilfeträgers. Maximal zwei Stunden. Unter Aufsicht. Mit einem Protokoll am Ende. Die Botschaft: Ich vertraue dir nicht einmal, das Kind allein in den Sandkasten zu lassen.
Und was ist das Ergebnis dieses Vergleichs?
Der Vater kriegt fast die Hälfte. Lange Wochenenden (Fr-Mo), Übernachtung Mitte der Woche (Do-Fr) und alle vier Wochen der Mittwoch-Joker. Sowie hälftige Ferien.
Sabine ist mit dem Ziel in den Saal gegangen, Thorsten in einen Käfig zu sperren, und ist mit dem Ergebnis herausgekommen, dass er jetzt fast ein Wohnrecht hat. Ein Triumph der Kompromissfindung, der jedem Drehbuchautoren wegen mangelnder Plausibilität um die Ohren gehauen würde.
Akt 2: Das Selbstmordkommando des guten Willens (Thorsten)
In dieser Atmosphäre der harten Realität kommt der Punkt, an dem Dr. Kaltschmitt vorschlägt: Elternberatungsstelle.
Stille. Alle schauen zu Boden. Das ist der Moment, in dem die Richterin die Verantwortung für die Kommunikation abgeben will. Wer sich meldet, verliert.
Doch Thorsten, unser tragischer Held, der frisch entmachtete und gleichzeitig übermächtigte Vater, denkt: „Ich zeige, dass ich besser bin als mein Antrag.“
In einem Anfall von heldenhaftem – oder einfach nur naiven – Übereifer, der direkt aus einem Loriot-Sketch stammen könnte, meldet sich Thorsten freiwillig.
„Ich mache das! Ich rufe da an!“
Und zack – es steht im Protokoll, mit der Kaltschmitt’schen Kühle eines Paragrafen: „Hierbei wird Herr Thorsten den Erstkontakt herstellen und diesen der Antragstellerin mitteilen.“
Thorsten ist nun der offiziell bestellte Telefonist der Familie. Er hat eine strafbewehrte Holschuld übernommen. Er muss den ersten Schritt zur Verständigung gehen, obwohl seine Ex-Partnerin ihn gerade noch auf Begleiteten Umgang setzen wollte. Wenn er das vergisst, droht das Ordnungsgeld. Sabine muss nur auf sein Telefonat warten und „sich dann zeitnah melden“.
Akt 3: Die Vollmacht des Grauens
Zum Ausgleich für den umfangreichen Umgang musste Thorsten einen symbolischen Kopf abtreten: die Vollmacht.
Er behält das Sorgerecht (Gott sei Dank!), gibt aber die Macht über den Alltag ab. Sabine darf jetzt alles allein entscheiden, was wichtig ist: Kita, Schule, Impfungen, Behörden. Ohne seine Unterschrift. Sie kann jetzt mit der Vollmacht wedeln wie mit einem Freifahrtschein.
Als Trostpflaster für Thorsten gibt es das unkündbare Abonnement des Zweiwöchentlichen Berichts: „Frau Sabine verpflichtet sich, alle 2 Wochen den Kindesvater über wesentliche Belange des Kindes… zu unterrichten.“ Man könnte es auch als juristisch verordnete, passive Aggression bezeichnen.
Der Gipfel der Bürokratie: Diese Vollmacht ist „nur gegenüber dem Gericht widerrufbar“. Man müsste also Dr. Kaltschmitt stören, um sie wieder loszuwerden. Das wird Thorsten nach seinem Erlebnis mit der Elternberatungsstelle sicher niemals tun. Und das ungefragte ABO der Frau Mama bleibt ihm wohl auch unwillentlich dauerhaft erhalten.
Akt 4: Der Kalender des Wahnsinns
Die Umgangsregelung ist ein einziges, funkelndes Juwel der Komplexität. Das Gericht hat nicht nur den Begleiteten Umgang abgewehrt, es hat einen Kalender erschaffen, der jeden Mathematiker verzweifeln lässt:
- Das lange Wochenende: Freitag nach Kita bis Montag vor Kita.
- Der Donnerstags-Nachtsprung: In der Zwischenwoche von Donnerstag auf Freitag. (Ein nettes Zubrot!)
- Der Mittwoch-Endgegner: Alle vier Wochen von Mittwoch bis Freitag.
Thorsten hat jetzt die Aufgabe, drei unterschiedliche Zyklen zu verwalten und auf der Arbeit zu erklären, warum er nur alle vier Wochen am Mittwoch und Donnerstag frei braucht. Die Mutter, die eigentlich nur zwei Stunden Begleiteten Umgang geben wollte, ist nun gezwungen, alle vier Wochen das Kind mitten in der Woche für fast 48 Stunden abzugeben. Ironie pur.
Akt 5: Das Damoklesschwert des Paragrafen 89
Am Ende dieses epischen Dokuments wird die Drohkulisse aufgebaut. Ein Versprechen der Richterin an die Compliance:
„Die Beteiligten werden gem. § 89 Abs. 2 FamFG darauf hingewiesen, dass bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen obigen Vergleich durch das Gericht gegenüber dem Verpflichteten ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von 25.000,00 Euro (…) angeordnet werden kann.“
25.000 Euro. Das ist der Preis für einen vergessenen Anruf bei der Beratungsstelle, den Thorsten freiwillig übernommen hat. Oder der Preis dafür, dass Sabine den zweiwöchentlichen Bericht vergisst.
Die ultimative Lehre: Im deutschen Familienrecht ist ein Vergleich kein Frieden, sondern ein extrem komplizierter Vertrag, der auf Angst basiert.
Und der tapferste Mann des Tages? Thorsten. Er hat sich erfolgreich gegen den Begleiteten Umgang gewehrt und so viel Umgang herausgeholt, dass seine Ex-Partnerin es bereuen wird, das Verfahren überhaupt eingeleitet zu haben.
Aber er hat auch die Hand gehoben.
Wir wünschen Thorsten alles Glück der Welt. Möge sein Handyempfang gut sein. Die 25.000 Euro warten schon.
Gez. Dr. Kaltschmitt